Beitragsordnung

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Beitragsordnung

des

TC Concordia Lübeck e.V.

In der Fassung vom 05. November 2022

Gültig ab 01.12.2022

 

Präambel

Die Beitragsordnung in Anknüpfung an § 9 der Satzung verzichtet zugunsten des Leseflusses auf eine geschlechtsspezifische Mehrfachbenennung. Sie dient zur Anpassung an gestiegene Betriebs- und Trainingskosten. Sie strebt zugleich eine Förderung der Kinder, Jugendlichen sowie Schüler/Auszubildenden/Studierenden an.

Diese Beitragsordnung wird – ohne Bestandteil der Satzung zu sein – von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen und geändert.

  1. Die Beitragsordnung wird den Mitgliedern auf einer Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt und ist danach für alle Mitglieder verbindlich. Bis zur neuen Beschlussfassung bleibt die verabschiedete aktuelle Beitragsordnung in Kraft.
  2. Bei rein redaktionellen Änderungen, die insbesondere durch Auflagen des zuständigen Amtsgerichts (Vereinsregister), Banken oder Finanzbehörden notwendig werden, ist der Vorstand ermächtigt, redaktionelle Anpassungen in der Beitragsordnung vorzunehmen.
  3. Redaktionelle Änderungen bedürfen der Einstimmigkeit aller Vorstandsmitglieder. Der Beirat ist vorab anzuhören. Die Änderungen sind auf dem Schwarzen Brett/Homepage zu veröffentlichen.

 

 2 Beiträge

 

ERWACHSENE

JUGEND

FORMATION

 

Kinder

bis 14 J.

Jugendliche ab 14 J. und Stud./ Azubis

bis 25 J.

(Nachweis erforderlich)

Jugendliche ab 14 J. und Stud./ Azubis

bis 25 J.

(Nachweis erforderlich)

Erwachsene

Tanzkreis

34 €

16 €

22 €

-entfällt-

2.Tanzkreis

14 €

10 €

-entfällt-

Turnier

44 €

26 €

30 €

45 €

 2. Turnierkreis

18 €

14 €

14 €

Turnier ohne Gruppe

39 €

-entfällt-

-entfällt-

Dritt– u. weitere Kreise aller Art

10 €

6 €

 8 €

8€

 10€

Passiv

12 €

               

 

II.                Einzelregelungen:

  1. Der Verbandsbeitrag und Verwaltungsgebühren sind in den nachstehend aufgeführten Beiträgen enthalten.
  2. Die Beiträge werden grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben und sind jeweils am ersten des laufenden Monats fällig. Entsprechende Abbuchungsgenehmigungen sind von den Mitgliedern zu erteilen.
  3. Die Beiträge gliedern sich in 3 Bereiche: Tanzkreise – Turniergruppen – Formation.

Der Beitrag geht in jedem Bereich von einem Grundbetrag für Volljährige in Höhe von 34,00 EUR aus, bei Jugendlichen, Schülern, Auszubildenden und Studierenden in Höhe von 22,00 EUR und für Kinder in Höhe von 16,00 EUR. Im Fall bereichsübergreifender Mitgliedschaft gilt die jeweilige Bereichsregelung. Die Beiträge betragen monatlich pro Person für:

Tanzkreismitglieder einschließlich Line Dance, Salsa, Tango Argentino, Break Dance sowie weitere Sondergruppen: 

           für Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr                                  34,00 EUR

 ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (Jugendliche) sowie

Schüler, Auszubildende und Studierende im Vollzeitstudium an Universitäten und Fachhochschulen, soweit sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Nachweis erforderlich)                                                           22,00 EUR

bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Kinder)                                   16,00 EUR

Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen

für einen 2. Tanzkreis                                                           14,00 EUR

Jugendliche, Schüler, Auszubildende und Studierende, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen hierfür einen 2. Tanzkreis                                            10,00 EUR

Mitglieder, die am Turniertraining (Haupttrainer Standard, Latein, Prime Tanzkreis) teilnehmen, zahlen:          

ab dem vollendeten 18. Lebensjahr                                               44,00 EUR

ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (Jugendliche), sowie Schüler, Auszubildende und Studierende im Vollzeitstudium, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Nachweis erforderlich)       26,00 EUR

Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen für eine 2. Gruppe            18,00 EUR

              

Jugendliche, Schüler, Auszubildende und Studierende, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen hierfür eine 2. Gruppe                           14,00 EUR

Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen für Dritt- u. weitere Kreise aller Art                             10,00 EUR                                                                                            

Jugendliche, Schüler, Auszubildende und Studierende, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen für Dritt- u. weitere Kreise aller Art         8,00 EUR

Kinder bis 14 Jahre zahlen für Dritt- u. weitere Kreise                       6,00 EUR      

Mitglieder der Formation zahlen für das Formationstraining:

ab dem vollendeten 18. Lebensjahr                                                             45,00 

Jugendliche, Schüler, Auszubildende und Studierende an Universitäten und Fachhochschulen, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Nachweis erforderlich)                                                          30,00 EUR

Es besteht Kostenfreiheit für das entsprechende Turnier-Basic-Training, das von den Formationsmitgliedern wahrgenommen werden kann. Für eine weitere Gruppe (in der Tabelle „2. Gruppe“) sind  14,00 EUR zu zahlen,

für Dritt- u. weitere Kreise aller Art zahlen (Mitglieder der Formation)

Erwachsene                                                                               10,00 EUR

Jugendliche, Schüler, Auszubildende und Studierende, sofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Nachweis erforderlich)                                                    8,00 EUR

                                                   

                                                

Passive Mitglieder zahlen                                                                           12,00 EUR

Aktive Turniertänzer ohne Teilnahme am Turniertraining oder an Tanzkreisen zahlen den Grundbetrag in Höhe von                      39,00 EUR

Mitglieder aus Tanzkreisen, die einen Schlüssel zum TC Concordia Lübeck e.V. haben, aber nicht am Turniertraining teilnehmen, zahlen, sofern sie die Notwendigkeit des freien Trainings nachweisen u. vom Vorstand genehmigt wurde, zusätzlich zum Grundbetrag                           5,00 EUR                                                                                                                                   

Volljährige Mitglieder der Turniergruppen können einen Schlüssel ohne Mehrkosten erhalten, sofern sie die Notwendigkeit für freies Training glaubhaft nachweisen.

Den Beitrag für außerordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder legt der Vorstand fest. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. 

Der Beitrag für Gastmitglieder und Zeitmitglieder richtet sich nach § 2. 

Bei Geschwisterkindern zahlen das 2. Kind und die jeweils Folgenden (Altersreihenfolge) 50% ihres Beitrags. 

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind beitragsfrei, wenn beide Elternteile bzw. ein alleinerziehender Elternteil den vollen Erwachsenenbeitrag

zahlen.

Für alle Gruppen wird der gesamte Trainingsbetrieb durch eine vierwöchige Sommerpause in der Zeit von Juni – August (in Abstimmung mit dem Trainer) und einer vierwöchigen Winterpause in der Zeit vom 15.12. bis 15.01. eines Jahres unterbrochen. In diesen Zeiten ist lediglich Freitraining –ggf. nur eingeschränkt- möglich. Die Beitragszahlung wird dadurch nicht unterbrochen.

Der Trainingsbetrieb für Kinder u. Jugendliche wird außerdem in den gesamten Schulferien des Landes Schleswig-Holstein unterbrochen.

Für Rückläufer im SEPA-Lastschriftverfahren, die nicht durch das Verschulden des TC Concordia Lübeck e.V. zustande gekommen sind, ist eine Rücklastgebühr in Höhe der anfallenden Bankgebührenfällig.

Für Monatsbeiträge, die nicht bis zum 20. eines jeden Monats an den TC  Concordia Lübeck e.V. geflossen sind, wird ein monatlicher Säumniszuschlag in Höhe von 1,50 EUR pro Person erhoben.

 

Ein Wechsel der Mitgliedschaft kann nur schriftlich an den Vorstand erfolgen. Wird die Wechselanzeige versäumt, geht dies zu Lasten des anzeigepflichtigen Mitglieds.

Die Bearbeitung des Antrags erfolgt stets nur für den Monat, der dem Antragsmonat folgt, keinesfalls also rückwirkend oder für den laufenden Monat.

Ein Fernbleiben von Tanzkreisen, Trainingskursen, Sonderkursen oder Formationskursen begründet keinen Antrag auf rückwirkenden Wechsel der Mitgliedschaft.

Ein Wechsel der Mitgliedschaft von einer Gruppe mit höherem Beitrag in eine      Gruppe mit niedrigerem Beitrag ist stets nur nach einer Übergangszeit von einem Monat möglich. Der Wechsel in eine höhere Beitragsgruppe erfolgt automatisch von dem Monat an, in dem die Voraussetzungen für die niedrigere Beitragsgruppe entfallen sind.

Das Ruhen der Mitgliedschaft kann nur auf das Ende eines Kalendervierteljahres mit einer Frist von drei Monaten beantragt werden. 

Bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände kann der Vorstand Ausnahmeregelungen zulassen in Anknüpfung an § 7 der Satzung.

Bei Austritt oder Ausschluss aus dem Tanzclub Concordia Lübeck e.V. (vgl. § 8 der Satzung) ist das Mitglied verpflichtet, eventuelle Beitragsrückstände unverzüglich zu begleichen.

Ein Austritt kann stets nur mit der in der Satzung genannten Frist erfolgen.

 

Durch die Mitgliederversammlung beschlossen am: 05. November 2022

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