Beitragsordnung
des
TC Concordia Lübeck e.V.
In der Fassung vom 30. Mai 2018
Gültig ab 01.08.2018
Präambel
Die Beitragsordnung in Anknüpfung an § 9 der Satzung verzichtet zugunsten des Leseflusses auf eine geschlechtsspezifische Mehrfachbenennung. Sie dient zur Anpassung an gestiegene Betriebs- und Trainingskosten. Sie strebt zugleich eine Förderung der Kinder, Jugendlichen sowie Schüler/Auszubildenden/Studierenden an.
§ 1 Allgemeines
Diese Beitragsordnung wird – ohne Bestandteil der Satzung zu sein – von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen und geändert.
- Die Beitragsordnung wird den Mitgliedern auf einer Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt und ist danach für alle Mitglieder verbindlich. Bis zur neuen Beschlussfassung bleibt die verabschiedete aktuelle Beitragsordnung in Kraft.
- Bei rein redaktionellen Änderungen, die insbesondere durch Auflagen des zuständigen Amtsgerichts (Vereinsregister), Banken oder Finanzbehörden notwendig werden, ist der Vorstand ermächtigt, redaktionelle Anpassungen in der Beitragsordnung vorzunehmen.
- Redaktionelle Änderungen bedürfen der Einstimmigkeit aller Vorstandsmitglieder. Der Beirat ist vorab anzuhören. Die Änderungen sind auf dem Schwarzen Brett/Homepage zu veröffentlichen.
§ 2 Beiträge
- I.Übersicht
ERWACHSENE | JUGEND | FORMATION | |||
Kinder bis 14 J. |
Jugendliche ab 14 J. und Stud./ Azubis bis 26 J. |
Jugendliche ab 14 J. und Stud./ Azubis bis 26 J. |
Erwachsene | ||
Tanzkreis | 30 € | 12 € | 18 € | ||
Turnier | 38 € | 20 € | 25 € | 40 € | |
12 € | 8 € | 8 € | |||
Passiv | 12 € |
II. Einzelregelungen:
- Der Verbandsbeitrag und Verwaltungsgebühren sind in den nachstehend aufgeführten Beiträgen enthalten.
- Die Beiträge werden grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben und sind jeweils am ersten des laufenden Monats fällig. Entsprechende Abbuchungsgenehmigungen sind von den Mitgliedern zu erteilen.
- Die Beiträge gliedern sich in 3 Bereiche: Tanzkreise – Turniergruppen – Formation.
Der Beitrag geht in jedem Bereich von einem Grundbetrag für Volljährige in Höhe von 30,00 EUR aus, im Fall von Jugendlichen, Schülern, Auszubildenden und Studierenden in Höhe von 18,00 EUR und für Kinder in Höhe von 12,00 EUR. Im Fall bereichsübergreifender Mitgliedschaft gilt die jeweilige Bereichsregelung. Die Beiträge betragen monatlich pro Person für:
- Tanzkreismitglieder einschließlich Line Dance, Salsa, Tango Argentino, Break Dance sowie weitere Sondergruppen:
- für Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 30,00 EUR
- ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (Jugendliche) sowie
Schüler, Auszubildende und Studierende im
Vollzeitstudium an Universitäten und Fachhochschulen,
soweit sie das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(Nachweis erforderlich) 18,00 EUR
- bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Kinder) 12,00 EUR
- Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen
für einen 2. Tanzkreis 12,00 EUR
- Jugendliche, Schüler, Auszubildende und Studierende,
sofern sie das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
zahlen hierfür einen 2. Tanzkreis 8,00 EUR
- jede weitere Gruppe ist frei.
- Mitglieder, die am Turniertraining (Haupttrainer Standard, Latein und Prime Tanzkreis) teilnehmen, zahlen:
- ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 38,00 EUR
- ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (Jugendliche), sowie Schüler, Auszubildende und Studierende im Vollzeitstudium an Universitäten und Fachhochschulen, sofern sie das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Nachweis erforderlich) 20,00 EUR
- Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen für eine 2. Gruppe 12,00 EUR
- Jugendliche, Schüler, Auszubildende und Studierende, sofern sie das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen hierfür eine 2. Gruppe 8,00 EUR
- jede weitere Gruppe ist frei.
- Volljährige Mitglieder können einen Schlüssel ohne Mehrkosten erhalten, sofern sie die Notwendigkeit für freies Training glaubhaft nachweisen.
- Mitglieder der Formation für das Formationstraining zahlen:
- ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 40,00 EUR
- Jugendliche, Schüler, Auszubildende und
Studierende an Universitäten und Fachhochschulen,
sofern sie das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(Nachweis erforderlich) 25,00 EUR
- Es besteht Kostenfreiheit für das entsprechende
Turnier-Basic-Training, das von den Formationsmitgliedern
wahrzunehmen ist
- Für eine weitere Gruppe (in der Tabelle „2. Gruppe“) sind 8,00 EUR zu zahlen, jede weitere Gruppe ist frei.
e) Passive Mitglieder zahlen 12,00 EUR
- Aktive Mitglieder ohne Teilnahme am Clubtraining oder an
Tanzkreisen zahlen den Grundbetrag in Höhe von 30,00 EUR
- Mitglieder die einen Schlüssel zum TC Concordia Lübeck e.V.
haben, aber nicht am Turniertraining oder an Tanzkreisen
teilnehmen, zahlen, sofern sie die Notwendigkeit des
freien Trainings nachweisen, zusätzlich zum Grundbetrag 8,00 EUR
- Den Beitrag für außerordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder legt der Vorstand fest. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
- Der Beitrag für Gastmitglieder und Zeitmitglieder richtet sich nach § 2, Ziffer II, Nr. 3a -c.
- Im Fall eines Geschwisterkindes zahlt das 2. Kind und die jeweils folgenden (Altersreihenfolge) 50% ihres Beitrags.
- k)Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind beitragsfrei, wenn beide Elternteile bzw. ein alleinerziehender Elternteil den Erwachsenenbeitrag zahlen.
§ 3 Kosten
- Für Rückläufer im SEPA-Lastschriftverfahren, die nicht durch das Verschulden des TC Concordia Lübeck e.V. zustande gekommen sind, ist eine Rücklastgebühr in Höhe der anfallenden Kosten fällig.
- Für Monatsbeiträge, die nicht bis zum 20. eines jeden Monats an den TC Concordia Lübeck e.V. geflossen sind, wird ein Säumniszuschlag in Höhe von 1,50 EUR pro Person erhoben.
§ 4 Wechsel der Mitgliedschaft
- Ein Wechsel der Mitgliedschaft kann nur schriftlich an den Vorstand erfolgen. Wird die Wechselanzeige versäumt, geht dies zu Lasten des anzeigepflichtigen Mitglieds.
- Die Bearbeitung des Antrags erfolgt stets nur für den Monat, der dem Antragsmonat folgt, keinesfalls also rückwirkend oder für den laufenden Monat. Ein Fernbleiben von Tanzkreisen, Trainingskursen, Sonderkursen oder Formationskursen begründet keinen Antrag auf rückwirkenden Wechsel der Mitgliedschaft.
- Ein Wechsel der Mitgliedschaft von einer Gruppe mit höherem Beitrag in eine Gruppe mit niedrigerem Beitrag ist stets nur nach einer Übergangszeit von einem Monat möglich. Der Wechsel in eine höhere Beitragsgruppe erfolgt automatisch von dem Monat an, in dem die Voraussetzungen für die niedrigere Beitragsgruppe entfallen sind.
- Das Ruhen der Mitgliedschaft kann nur auf das Ende eines Kalendervierteljahres mit einer Frist von drei Monaten beantragt werden.
§ 5 Ausnahmen
Bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände kann der Vorstand Ausnahmeregelungen zulassen in Anknüpfung an § 7 der Satzung.
§ 6 Austritt oder Ausschluss
- Bei Austritt oder Ausschluss aus dem Tanzclub Concordia Lübeck e.V. (vgl. § 8 der Satzung) ist das Mitglied verpflichtet, eventuelle Beitragsrückstände unverzüglich zu begleichen.
- Ein Austritt kann stets nur mit der in der Satzung genannten Frist erfolgen.
Durch die Mitgliederversammlung beschlossen am: 30.05.2018